{"id":1651,"date":"2019-11-13T13:06:35","date_gmt":"2019-11-13T13:06:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.martina-tegtmeier.de\/?p=1651"},"modified":"2019-11-13T13:06:35","modified_gmt":"2019-11-13T13:06:35","slug":"das-neue-schulgesetz-in-mv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.martina-tegtmeier.de\/?p=1651","title":{"rendered":"Das neue Schulgesetz in MV"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u2013 Schulgesetzgebung modernisieren und Inklusion einen Rahmen geben \u2013<\/strong><\/p>\n<p>Nach 14 Jahren reformiert Mecklenburg-Vorpommern sein Schulgesetz. Mit den neuen Regelungen wird den Entwicklungen der vergangenen Jahre in der Gesellschaft und an den Schulen Rechnung getragen und die Schulgesetzgebung im Land modernisiert.<\/p>\n<p>Ziel des Gesetzes ist, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestm\u00f6gliche individuelle F\u00f6rderung an unseren Schulen erhalten. Schon heute ist Inklusion \u2013 also das gemeinsame Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Voraussetzungen, von der Hochbegabung bis zur Lernschw\u00e4che \u2013 an vielen Schulen gelebte Realit\u00e4t. Wir wollen diesen Weg in ein inklusives Bildungssystem in MV schrittweise und behutsam gehen. F\u00fcr diesen Prozess werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Der Prozess der Umsetzung soll, anstatt wie urspr\u00fcnglich geplant bis 2023, nun bis 2028 andauern. Das gibt Zeit zur Erprobung, zum Sammeln von Erfahrungen, aber auch f\u00fcr die Personalgewinnung. Dar\u00fcber hinaus werden diverse neue Regelungen eingef\u00fchrt, die den Schulalltag vereinfachen und an die Erforderlichkeiten der heutigen Zeit anpassen sollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Umsetzung der Inklusionsstrategie bis 2028<\/strong><\/p>\n<p>Das neue Schulgesetz setzt die \u00fcber die Parteigrenzen hinweg gemeinsam erarbeitete \u201eLandesstrategie Inklusion\u201c um. Folgende Schwerpunkte umfasst die Inklusionsstrategie des Landes:<\/p>\n<p><u>Lerngruppen:<\/u> M\u00f6glichst viele Kinder sollen gemeinsam lernen k\u00f6nnen \u2013 in den Regelklassen oder, und das ist neu, teilweise auch in extra eingerichteten Lerngruppen f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit besonders stark ausgepr\u00e4gtem sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderbedarf im Bereich Sprache, Lernen oder auch Verhalten (ab dem Schuljahr 2020\/21).<\/p>\n<p><u>Schulen mit spezifischer Kompetenz:<\/u> Es werden dar\u00fcber hinaus 28 Schulen mit spezifischer Kompetenz eingerichtet, die die wohnortnahe Beschulung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit den F\u00f6rderbedarfen Sehen, H\u00f6ren, k\u00f6rperliche und motorische Entwicklung deutlich st\u00e4rken.<\/p>\n<p><u>F\u00f6rderschulnetz:<\/u> Parallel dazu wird es in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin ein Netz an F\u00f6rderschulen geben. Dauerhaft bestehen bleiben die folgenden F\u00f6rderschulen:<\/p>\n<ul>\n<li>Schwerpunkt Sehen<\/li>\n<li>Schwerpunkt H\u00f6ren<\/li>\n<li>Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung<\/li>\n<li>Schwerpunkt k\u00f6rperliche und motorische Entwicklung<\/li>\n<li>Schwerpunkt geistige Entwicklung<\/li>\n<li>Schule f\u00fcr Kranke<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es werden (nur) aufgehoben:<\/p>\n<ul>\n<li>die letzte F\u00f6rderschule in MV mit dem F\u00f6rderschwerpunkt Sprache in Schwerin (ab Schuljahr 2020\/21)<\/li>\n<li>die F\u00f6rderschulen mit dem F\u00f6rderschwerpunkt Lernen (jedoch erst ab der zweiten H\u00e4lfte der 2020er Jahre)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese F\u00f6rderschwerpunkte folgen keiner medizinischen Indikation.<\/p>\n<p><u>Flexible Schuleingangsphase: <\/u>Weil wir wissen, dass gerade kleinere Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schullaufbahn starten, richten wir eine flexible Schuleingangsphase ein. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 k\u00f6nnen in einem Zeitraum von einem bis zu drei Schuljahren besucht werden. Ob diese Regelung eingef\u00fchrt wird, dar\u00fcber entscheidet die Schulkonferenz der jeweiligen Schule selbst. In der Schuleingangsphase werden keine Ziffernoten vergeben.<\/p>\n<p><u>Flexible Schulausgangsphase:<\/u> Kein Jugendlicher soll ohne Schulabschluss die Schule verlassen m\u00fcssen. Durch Ma\u00dfnahmen wie einem freiwilligen 10. Schuljahr oder der Berufsreife dual werden Jugendlichen klare Wege aufgezeigt, wie sie die Berufsreife erlangen k\u00f6nnen, wenn es ihnen \u00fcber den herk\u00f6mmlichen Weg in der Regelschule nicht gelingt. Sie erhalten mehr individuelle M\u00f6glichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Fr\u00fchzeitige Einblicke in das praktische Berufsleben neben dem Schulalltag sollen das Interesse f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was wird mit diesem Gesetz au\u00dferdem neu geregelt?<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Als erstes Bundesland nimmt in M-V den <strong>Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing<\/strong> eine Verankerung im Gesetz vor. Zuk\u00fcnftig wird das Thema verpflichtend in das Schulprogramm aufgenommen.<\/li>\n<li>Es wird ein <strong>Schullastenausgleich<\/strong> eingef\u00fchrt f\u00fcr Kooperative Gesamtschulen, Sch\u00fcler aus anderen Bundesl\u00e4ndern (gegenseitige Vereinbarung Brandenburg) sowie f\u00fcr Sportgymnasien.<\/li>\n<li>Die <strong>berufliche Orientierung an den Schulen<\/strong> wird deutlich gest\u00e4rkt. Ab dem Schuljahr 2020\/21 wird sie ein Grundkurs in der gymnasialen Oberstufe sein.<\/li>\n<li>Schulen k\u00f6nnen erstmals <strong>Schulgirokonten<\/strong> einrichten, um Zahlungswege zu vereinfachen (z.B. Klassenfahrten). Damit wird ein jahrelanges Problem endlich aus der Welt geschafft.<\/li>\n<li>Es wird ein neuer Weg zur Erlangung der <strong>Mittleren Reife an Gymnasien<\/strong> eingef\u00fchrt. Bei einem Notendurchschnitt von mind. 3,9 nach der 10.Klasse erhalten die Jugendlichen die Mittlere Reife. Wer dies nicht schafft, kann freiwillig eine Pr\u00fcfung ablegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der Prozess zum neuen Schulgesetz<\/strong><\/p>\n<p>Das neue Schulgesetz ist Ergebnis einer intensiven gesellschaftlichen Debatte und aus dem zwischen den Fraktionen SPD, CDU und Die Linke geschlossenen Fraktionsfrieden hervorgegangen. Im Dezember 2018 wurde es von der Landesregierung im Kabinett beschlossen und darauf folgend im selben Jahr noch in den Landtag eingebracht. Im M\u00e4rz 2019 gr\u00fcndete sich nach der \u00f6ffentlichen Verbandsanh\u00f6rung das \u201eB\u00fcndnis f\u00fcr gute Schule\u201c, dem zahlreiche bildungspolitische Vertreter und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft angeh\u00f6ren.\u00a0 Sie forderten mehr Mitspracherecht im Prozess und einen Dialog \u00fcber konkrete Ver\u00e4nderungen am Gesetzentwurf ein. Mehrere Diskussionsveranstaltungen mit dem B\u00fcndnis f\u00fcr gute Schule, den Landtagsabgeordneten und dem Bildungsministerium fanden daraufhin in den vergangenen Monaten statt. Diverse \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge aus diesem Diskussionsprozess haben Eingang in das neue Schulgesetz gefunden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u2013 Schulgesetzgebung modernisieren und Inklusion einen Rahmen geben \u2013 Nach 14 Jahren reformiert Mecklenburg-Vorpommern sein Schulgesetz. 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