{"id":1924,"date":"2021-06-09T07:18:54","date_gmt":"2021-06-09T07:18:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.martina-tegtmeier.de\/?p=1924"},"modified":"2021-06-10T07:19:49","modified_gmt":"2021-06-10T07:19:49","slug":"kinder-und-jugendliche-besser-vor-spielsucht-schuetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.martina-tegtmeier.de\/?p=1924","title":{"rendered":"Kinder und Jugendliche besser vor Spielsucht sch\u00fctzen"},"content":{"rendered":"<h1><\/h1>\n<div class=\"itemBody\">\n<div class=\"itemTeaserText\">Heute hat der Landtag dem sogenannten Verordnungsgesetz zum bereits verabschiedeten Gl\u00fccksspielstaatsvertrag zugestimmt. Dazu erkl\u00e4rt Martina Tegtmeier, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:<\/div>\n<div class=\"itemFullText\">\n&#8222;Der bereits beschlossene Gl\u00fcckspielstaatsvertrag wird das Gl\u00fccksspielwesen in Deutschland grunds\u00e4tzlich neu regulieren. Heute haben wir das flankierende Gl\u00fcchspielstaatsvertrags-Ausf\u00fchrungsgesetz beschlossen. Als Fraktion haben wir inhaltlich intensiv dar\u00fcber diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Abgeordneten, die in Gemeinden leben, in denen Spielhallen eine gr\u00f6\u00dfere Rolle spielen und den Abgeordneten, die ihren Schwerpunkt auf Suchtpr\u00e4vention legen, liegen in der Natur der Sache.<\/p>\n<p>Insbesondere die 2012 beschlossenen und nun nach einer \u00dcbergangsfrist von neun Jahren geltenden Abstandsregelungen sorgten f\u00fcr Aufregung. Spielhallen, die keinen Mindestabstand von 500 Metern zu einer Schule aufweisen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen ab 1. Juli nicht mehr betrieben werden, es sei denn, dass eine Ausnahmeregelung vorliegt.<\/p>\n<p>Das bleibt nicht folgenlos, sondern bedeutet auch, dass es zu Schlie\u00dfungen und damit zum Verlust von Arbeitspl\u00e4tzen kommen kann. F\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten, die bereits vor Festsetzung dieser Mindestabst\u00e4nde &#8211; also 2012 &#8211; hier ihren Lebensunterhalt verdient haben und heute noch verdienen, ist das nat\u00fcrlich besonders schlimm. In einigen Standortgemeinden wird es m\u00f6glich sein, wenn es vor Ort gewollt ist, gemeinsam mit den Spielhallenbetreibern L\u00f6sungen f\u00fcr eine Verlagerung des Standortes zu finden. Das w\u00e4re in Bezug auf die Steuereinnahmen in ihrem Interesse. Immer und f\u00fcr alle Standorte wird das jedoch nicht gelingen.<\/p>\n<p>Letztendlich hat jedoch das Gebot des Kinder- und Jugendschutzes in unserer Fraktion den Ausschlag gegeben, dass wir die Abst\u00e4nde nicht verk\u00fcrzt haben. Wissen wir doch aus Studien, dass das Suchtpotential gerade in Spielhallen besonders gro\u00df ist. Und Spielsucht f\u00fchrt nicht selten zum wirtschaftlichen Ruin und Verelendung.<\/p>\n<p>Die Abstandsgebote dienen der m\u00f6glichst fr\u00fchzeitigen Vorbeugung von Spielsucht. Es geht darum, Kinder und Jugendliche davor zu sch\u00fctzen, dass Gl\u00fccksspiel im Allgemeinen und Spielhallen im Besonderen normaler Bestandteil der Lebenswirklichkeit in jungen Jahren werden. Die Landesstelle f\u00fcr Suchtfragen hat dazu wichtige Hinweise geliefert.&#8220;<\/p><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute hat der Landtag dem sogenannten Verordnungsgesetz zum bereits verabschiedeten Gl\u00fccksspielstaatsvertrag zugestimmt. Dazu erkl\u00e4rt Martina Tegtmeier, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: &#8222;Der bereits beschlossene Gl\u00fcckspielstaatsvertrag wird das Gl\u00fccksspielwesen in Deutschland grunds\u00e4tzlich neu regulieren. 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