Psychosoziale Prozessbegleitung

Der Rechtsausschuss des Landtages hat heute abschließend über das Ausführungsgesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren beraten.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiges Element des Opferschutzes, die den Opfern von Gewalttaten fachliche Begleitung vor, während und nach einer Hauptverhandlung bietet. Mit der Initiative der Koalitionsfraktionen wird eine flächendeckende und qualitativ hochwertige psychosoziale Prozessbegleitung auch weiterhin gesichert werden. Ausschlaggebend waren für uns insbesondere die Argumente, die etwa seitens der Träger der psychosozialen Prozessbegleitung in der Anhörung deutlich gemacht wurden. Es ist erfreulich, dass wir Opfern und Prozessbegleitern heute dieses positive Signal geben können.Der Rechtsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die psychosoziale Prozessbegleitung künftig auch in den Bereichen zu fördern, die nicht von den gesetzlichen Vergütungsregelungen erfasst sind. Dies betrifft etwa Querschnittstätigkeiten wie Supervision, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie die Kosten außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens. Zukünftig soll dazu in jedem der vier Landgerichtsbezirke des Landes ein Träger, der die psychosoziale Prozessbegleitung anbietet, mit einer gesonderten Finanzierung in Höhe von 15.000 Euro jährlich gefördert werden.

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