Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder – jetzt

Beitragsfreiheit in Sicht

Ab Januar 2019 gilt in Mecklenburg-Vorpommern in der Kindertagesbetreuung die sog. „Geschwisterkindregelung“:  Eltern müssen dann nur noch für das älteste Kind Betreuungskosten bezahlen, wenn mehrere Geschwisterkinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden. Für die Geschwister zahlt das Land. Ab 2020 ist dann die Kita für alle Kinder beitragsfrei.

Damit konnten wir ein großen sozialdemokratisches Ziel und damit die größte Entlastung für Familien, die je in M-V auf den Weg gebracht wurde, wesentlich früher als gehofft realisieren. Möglich geworden ist das, weil nicht nur das Land wegen der guten Finanzlage wesentlich mehr Mittel in das System geben kann sondern auch, weil der Bund uns mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ zusätzliche Gelder zur Verfügung stellt.

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