Wir sorgen für handlungsfähige Gemeinden mit finanziellem Spielraum – Pressemitteilung

Wir sorgen für handlungsfähige Gemeinden mit finanziellem Spielraum

Um die Finanzkraft der Gemeinden und den Abbau von Altschulden ging es heute im Innenausschuss des Landtages. Zur Vorstellung des Kommunalfinanzberichts 2021 erklärt Martina Tegtmeier, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:

„Unsere Finanzpolitik für die Kommunen wirkt und stärkt die Gemeinden als Fundament unserer Demokratie. Wir sind ein verlässlicher Partner für die Gemeinden in unserem Land. Mit finanzieller Weitsicht und Planbarkeit sorgen wir im Landtag gemeinsam mit der Landesregierung dafür, dass die Gemeinden auch langfristig handlungsfähig und finanzkräftig bleiben. Das ist eines unserer wichtigsten Anliegen als regierungstragende Fraktion, weil lebenswerte Gemeinden die Basis für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Erst Spielplätze, Vereinshäuser, Marktplätze, Alleen, Schwimmbäder, Sporthallen und vieles mehr machen Orte auch wirklich lebenswert. Dafür benötigen die Gemeinden Geld, um investieren zu können – unter anderem in Schulen, Straßen, Plätze. Wir sorgen für einen fairen finanziellen Ausgleich – auch in der Corona-Pandemie mit dem MV Schutzfonds und beim Abbau der Altschulden im kommunalen Wohnungsbau. Wir lassen die Kommunen nicht im Stich und helfen dabei, die zukünftigen Herausforderungen zu stemmen.

Dafür haben wir 2020 auch das Finanzausgleichsgesetz reformiert. Seitdem steht den Gemeinden und Landkreisen in MV nochmals erheblich mehr Geld zur Verfügung. Das macht jährlich zusätzlich rund 350 Mio. Euro aus. Das ist so viel Geld wie noch nie in der Geschichte unseres Landes. Das neue FAG schafft eine verlässliche Perspektive für den Schuldenabbau und neue Investitionen. Genau das war auch unser politisches Ziel als SPD-Fraktion.

Die Prüfung einzelner Gemeinden und Landkreise hat jedoch auch Kritikpunkte aufgeworfen, die von der kommunalen Ebene abgebaut werden müssen wie zum Beispiel der laxe Umgang mit den Vorschriften zur Vergabe von Aufträgen.“

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