Pressemitteilung zu meiner Rede im heutigen Landtag – Kommunalverfassungsgesetz wird an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst

Das Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts  der Landesregierung wurde am Mittwoch in erster Lesung im Landtag MV debattiert. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier:

„Mit der Novelle der Kommunalverfassung passen wir das zuletzt vor über zehn Jahren umfänglich aktualisierte Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen an. Die Landesregierung hatte im Vorfeld zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Familie in einem breiten Beteiligungsprozess den Entwurf erarbeitet.

Er sieht unter anderem vor, dass kommunale Gemeinde- bzw. Kreistagsmitglieder künftig rechtssicher digital an Kreis-, bzw. Gemeindevertretungssitzungen teilnehmen können. Sitzungen kommunaler Vertretungen und ihrer Ausschüsse können in Zukunft also, wenn die Öffentlichkeit sichergestellt ist und die Einwohnerrechte gewahrt bleiben, grundsätzlich digital stattfinden. Damit wird auch die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt verbessert.

Die Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner wird ausgeweitet, indem Gemeindevertretungen und Kreistage mehr Beiräte bilden können und ihnen auch Rechte zubilligen können, die zurzeit noch nicht möglich sind. So sollen Senioren wie Jugendliche und andere Interessengruppen künftig besser in der Kommunalpolitik vertreten werden.

Darüber hinaus werden viele Regelungen angepasst, die sich in der Vergangenheit als nicht besonders praktikabel erwiesen haben. Zum Beispiel wird die Besetzung der Ausschüsse vereinfacht, von einem Wahlverfahren hin zu einem Benennungsverfahren. Ortsteilvertretungen sollen künftig auch direkt gewählt werden können und für Ämter wird die Option eröffnet, einen Hauptausschuss zu bilden.

Im selben Zuge wird mit einer Veränderung im Landes- und Kommunalwahlgesetz die Höchstaltersgrenze für Kandidierende zum Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Landrätin/des Landrats im Hauptamt aufgehoben. Hier fragt man sich schon seit langem, warum für ein Ehrenamt keine Altersgrenze gilt, für das Hauptamt jedoch.

Nun muss der Entwurf in den Ausschüssen behandelt werden. Unser Ziel ist es, dass die neuen Regelungen zur Kommunalwahl im Juni in Kraft treten können.“

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