Pressemitteilung vom 24.4.2024 „Moderne Kommunen brauchen eine moderne Kommunalverfassung“

Am Mittwoch wurde das Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts vom Landtag beschlossen. Damit wird die Kommunalverfassung an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Martina Tegtmeier erklärt hierzu:

„Unsere Kommunen brauchen eine moderne Kommunalverfassung. Die letzte Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes fand vor mehr als 10 Jahren statt. Seitdem haben sich die Kommunen genauso weiterentwickelt, wie die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort. Deswegen passen wir das Gesetz nun an diese Entwicklungen an.

In einer zunehmend digitalisierten Welt muss es bspw. möglich sein, dass Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker rechtssicher digital an Kreistags- oder Gemeindevertretungssitzungen teilnehmen können. So lassen sich Ehrenamt, Familie und Beruf besser miteinander in Einklang bringen.

Wir sorgen dafür, dass die Einwohnerinnen und Einwohner mehr Beteiligungsmöglichkeiten erhalten, etwa durch die einfachere Einrichtung von Beiräten. Die Menschen vor Ort sollen mehr Möglichkeiten haben, bei der Entwicklung ihrer Stadt oder ihres Dorfes mitwirken zu können – auch ohne Mandat. Auch können sie nun erwirken, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Einwohnerversammlung für allgemein bedeutsame Angelegenheiten durchgeführt werden muss. Zudem werden die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gestärkt.

Im selben Zuge wird die Höchstaltersgrenze für Kandidierende zum Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Landrätin/des Landrats im Hauptamt aufgehoben. Es ist schlichtweg unsinnig, dass im Ehrenamt keine Altersgrenze vorgesehen ist, beim Hauptamt aber schon.“

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.