Übergabe vom Zuwendungsbescheiden für bestehende Wohnungsbauschulden im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen

Gestern übergab der Innenminister Christian Pegel in Dorf Mecklenburg Zuwendungsbescheide für bestehende Wohnungsbaualtschulden. Die Bürgermeisterin von Bobitz, Frau Stefanie Kirsch, konnte für ihre Gemeinde zwei Bescheide in Höhe von 59.247,48 € und 472.442,75 € in Empfang nehmen, freuen durften sich auch der Bürgermeister von Bad Kleinen, Joachim Wölm, über 701.783,05 €, der Bürgermeister von Hohen Viecheln, Herr Lothar Glöde, über 64.910,76 € und der Bürgermeister von Barnekow, Herr Hartmut Siggelkow, über 27.431,49 €.

Auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung haben viele Städte, Gemeinden und kommunale Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern noch immer finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten, die im Zuge der Wiedervereinigung auf die Kommunen beziehungsweise die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften übergingen. Diese Schulden belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so dringend notwendige Sanierungen oder Umbauten.

Der Landesgesetzgeber hat sich daher entschlossen, einen Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern einzurichten. Mit § 26 Absatz 2 und 3 Satz 1 Nr. 2 FAG M-V vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166) werden dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2020 jährlich 25 Millionen zur Unterstützung von Gemeinden bei der Rückführung von Wohnungsbaualtschulden aus DDR-Zeiten zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von Krediten, die Altverbindlichkeiten im Sinne von § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen, entschuldet werden. (Quelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)

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