Landesbeamtengesetz beschlossen: Bessere Bedingungen für Lehrkräfte, Polizisten und Verwaltungsbeamte
Der Landtag hat heute in zweiter Lesung das neue Landesbeamtengesetz beraten. Ziel der Reform ist es, die Arbeit in der Verwaltung moderner und attraktiver zu machen.
Die innenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion, Martina Tegtmeier, erklärt: „Wir machen die Verwaltung zu einem Arbeitgeber, der mit der Zeit geht. Damit sichern wir auch eine gute Arbeit der Behörden – für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“
Kernpunkte der Reform:
- Die Umsetzung von Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts: Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf regelmäßige Beurteilungen, diese müssen durch Rechtsnormen geregelt sein.
- Einführung der pauschalen Beihilfe: Beamtinnen und Beamte sollen künftig zwischen der bisherigen individuellen Beihilfe mit privater Krankenversicherung und einer pauschalen Beihilfe bspw. bei einer gesetzlichen Krankenkasse wählen können. Somit erhalten die Beamtinnen und Beamten mehr Wahlfreiheit und der Nachteil für alle, die gesetzlich versichert sein wollen, wird ausgeglichen.
- Erweiterung des Personenkreises zur Berufung in das Beamtenverhältnis: Beispielsweise soll der Wechsel von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis bei Land oder Kommunen in besonderen Verwendungen erleichtert werden.
- Besondere Vorschrift für Feuerwehrdienst: Für Mitglieder der Berufsfeuerwehr, die 24-Stunden-Dienste leisten, wird die Regelaltersgrenze gesenkt, analog zu Belastungen in Schichtdiensten.
„Wir brauchen mehr Lehrkräfte und auch mehr Polizisten. Und wenn wir das erreichen wollen, müssen wir die Bedingungen für sämtliche Beamtete verbessern. Mit dem neuen Landesbeamtengesetz schaffen wir bessere Rahmenbedingungen, damit Mecklenburg-Vorpommern auch künftig genügend motivierte Fachkräfte gewinnt und hält“, ergänzt Rainer Albrecht, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion.
