Faktenpapier – Neues Wohlfahrtsgesetz sorgt für Transparenz und klare Finanzstrukturen in der Freien Wohlfahrtspflege

Der Landtag hat heute das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenz Gesetz (WoftG) beschlossen. „Die finanzielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Kernaufgaben wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir sind damit in Mecklenburg-Vorpommern bundesweiter Vorreiter“, verdeutlichte Drese in der Landtagsdebatte.

Mehr Transparenz und Steuerung sowie eine verlässliche Finanzierung für den Bereich der Freien Wohlfahrtspflege sind die Gebote der Stunde. Drese: „Diskussionen der Vergangenheit um Verteilungsschlüssel sind nun endgültig überholt. Diese gehören in die Mottenkiste.

Zukünftig erhalten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege für ihre im Landesinteresse liegenden steuernden und koordinierenden Tätigkeiten Finanzhilfen des Landes zugewiesen. Dabei sieht das Gesetz für die Verteilung dieser Landesmittel einen klar und verbindlich definierten und unmittelbar im Gesetz beschriebenen Mechanismus vor.

Das Gesetz besteht aus drei Säulen:

  1. Schaffung von Transparenz in der aus öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Arbeit,
  2. Verlässlichkeit und Transparenz in der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege,
  3. Sicherstellung bedarfsgerechter und bedarfsdeckender Angebotsstrukturen in der sozialen und gesundheitlichen Beratung durch Stärkung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben.

 

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