Bundesteilhabegesetz: Neue Leistungen für Menschen mit Behinderung ab 1. Januar 2020

Der Sozialausschuss hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die Ausführungsgesetze zum Bundesteilhabegesetz abschließend beraten. Dazu erklärt die Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion Martina Tegtmeier:

„Menschen mit Behinderungen sollen vom neuen Bundesteilhabegesetz schnellstmöglich profitieren. Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Bund die Eingliederungshilfe zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung weiterentwickelt. Der oder die einzelne Hilfebedürftige steht zukünftig mit seinen jeweiligen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Auch brauchen Hilfebedürftige nur noch eine feste Stelle aufsuchen, um Unterstützungsleistungen zu bekommen. Mit den Gesetzesänderungen werden die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen deutlich verbessert.

Das ist im Interesse der Menschen mit Behinderungen, die zum 1. Januar 2020 die neuen Leistungen nach dem SGB 9 erhalten sollen. Deshalb dürfen schwierige Verhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen nicht dazu führen, dass hilfebedürftige Menschen nicht rechtzeitig die neuen Leistungen bekommen. Die Verhandlungen mit den Kommunen zum Mehrbelastungsausgleich sind sehr komplex und konnten daher noch nicht abgeschlossen werden. Ich erwarte von der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden eine Einigung, die wir dann als Plenarantrag in die Dezembersitzung des Landtages einbringen werden. Mit dem so gewählten parlamentarischen Vorgehen stellen wir die rechtzeitige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern sicher.“

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.